Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma W. Scheidl KG - PC trade partnership
(im folgenden Text
kurz "PC trade partnership" genannt)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des
Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn
wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Sollten unsere Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns geändert werden, werden Auftraggeber
gegenwärtiger Lieferungen und Leistungen über diese Änderung informiert. Die Änderung
gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
1.1 AGB vorrangig
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten vorrangig vor allen anderen Verträgen
und Vereinbarungen, die mit PC trade partnership geschlossen werden. Bei
Widersprüchen zu den Bedingungen dieser AGB, gelten diese AGB, es sei denn, die
Bedingung 1.1 dieser AGB wird von PC trade partnership ausdrücklich und schriftlich aufgehoben.
2. Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen:
Verträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung
des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht.
Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern der PC trade partnership abgeschlossenen
Vereinbarungen kommen bloß mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass ihnen die
Geschäftsführung zustimmt. Es steht PC trade partnership frei, die von ihren Vertretern
angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 3
Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein
nicht zustandegekommen.
3. Qualitätsangaben:
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert PC trade partnership Erzeugnisse
handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die
geringfügig über- oder unterschritten werden können.
Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert
(z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist PC trade partnership berechtigt, das geänderte
Produkt zu liefern.
4. Lieferung:
PC trade partnership steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das
Transportmittel auszuwählen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte
vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter
Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich
eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag
zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne
Verschulden von PC trade partnership nicht erfüllt werden konnte.
Schadenersatzansprüche an PC trade partnership sind ausgeschlossen. PC trade partnership
steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
Fälle höherer Gewalt entheben PC trade partnership von der Lieferpflicht. Das Gleiche
gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von PC trade partnership unabhängige
Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art,
Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt
insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem
Grunde auch immer, seitens einer bestehenden oder von PC trade partnership in Aussicht
genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung von PC trade partnership bei
Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen
oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
5. Wartungsverträge:
Im Rahmen der Wartungsverträge werden von PC trade partnership festgelegte
Leistungen für den Vertragspartner
ohne gesonderte Verrechnung
durchgeführt. Diese Leistungen müssen explizit im Wartungsvertrag angeführt
sein. Diese Leistungen beziehen sich ausschließlich auf das, im Wartungsvertrag
festgehaltene, Produkt. Leistungen, die nicht ausschließlich für dieses
Produkt von PC trade partnership für den Vertragspartner erbracht werden, werden zu den normalen Sätzen
lt. aktueller Preisliste verrechnet.
Sofern im Wartungsvertrag vereinbart, gelten, für die im Wartungsvertrag
festgehaltenen Leistungen, vergünstigte Stunden- und Anfahrtssätze. Diese
Preisvergünstigungen gelten nur, wenn die von PC trade partnership erbrachten
Leistungen für das im Wartungsvertrag festgehaltene Produkt durchgeführt werden.
Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung der Wartungsvertragsgebühr in Verzug, ist
PC trade partnership berechtigt für alle Leistungen, die in der Zeit des Zahlungsverzuges
erbracht wurden, den normalen Satz lt. aktueller Preisliste zu verrechnen.
Eine Verrechnung der in dieser Zeit angefallenen Leistungen befreit den
Vertragspartner nicht von der Zahlung der Wartungsvertragsgebühr.
5.1 Wartungsverträge: Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Vertragsende:
Als Vertragsbeginn wird jeweils der 01.01. vereinbart. Die Vertragsdauer beträgt
mindestens zwölf Monate. Verträge, die nicht per 01.01. geschlossen wurden,
enden zum 31.12. und werden zum nächsten 01.01. automatisch für weitere zwölf
Monate verlängert. Wartungsverträge können ausschließlich zum 31.12. unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig Tagen, aber frühestens nach Ablauf
der Mindestvertragsdauer, gekündigt werden. Letzter Tag des Einlangens der
Kündigung ist somit der 01.12. des laufenden Jahres. Erfolgt keine fristgemäße
Kündigung, wird der Wartungsvertrag um weitere zwölf Monate verlängert.
5.2 Wartungsverträge: vorzeitiges Vertragsende
In beiderseitigem Einvernehmen kann ein vorzeitiges Vertragsende vereinbart
werden.
6. Preise:
Den Lieferungen von PC trade partnership liegen jeweils die in der zuletzt herausgegebenen
Preisliste festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist PC
trade partnership berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu
verrechnen.
Sind in den Preisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages
jedoch vor Bezahlung des Preises erhöht werden, so ist PC trade partnership berechtigt,
den Auftraggeber mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist PC trade
partnership berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu
Lasten PC trade partnership eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum Euro,
zum Anlaß einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. PC trade
partnership ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren.
6.1 Preisanpassung nach VPI:
PC trade partnership ist berechtigt, die Preise nach dem VPI
(Verbrauchpreisindex) ohne vorherige Ankündigung anzupassen. Dies gilt im
Besondern dann, wenn der Leistungszeitraum und/oder der Lieferzeitraum, der bei
PC trade partnership bestellen Leistungen oder Waren, sechs Monate
überschreitet.
6.2 Preisanpassung für Wartungsverträge nach VPI:
Sofern im Wartungsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, wird die
Wartungsvertragsgebühr einmal jährlich dem VPI angepasst. Der VPI wird dabei als
Mittelwert des Zeitraumes Jänner, Februar und März und einem Vergleichszeitraum
von zwölf Monaten errechnet. Überschreitet die Anpassung einen im
Wartungsvertrag festgelegten Höchstwert, erfolgt die Preisanpassung mit dem
Höchstwert lt. Wartungsvertrag, es sei denn, der VPI übersteigt den Höchstwert
um mehr als 50%. Übersteigt der VPI den Höchstwert um mehr als 50% wird der
Vertragspartner von PC trade partnership schriftlich über die Erhöhung
informiert. Preisänderungen lt. VPI gelten somit ab dem zweiten Quartal des
laufenden Jahres.
7. Fälligkeit der Zahlung, Verzug:
Von PC trade partnership gelegte Rechnungen gelten vom Rechnungsempfänger als
vollinhaltlich anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlunsgfrist, bzw.
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, schriftlich und begründet
widersprochen wird.
Sämtliche Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an das jeweils angegebene Konto zu leisten.
Der vereinbarte Preis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu
bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist PC trade partnership berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 2,5% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen.
Gerät der Kunde in Verzug, so ist PC trade partnership berechtigt, von ihm geleistete
Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihrer
Vorstellung anzurechnen.
Für den Fall des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, PC trade partnership
sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und
Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Auftraggeber in Verzug oder
verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist PC trade partnership berechtigt,
alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen,
von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung
zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. PC trade
partnership ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten
Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Waren zu
begehren.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der
Höhe von zumindest 25% des Fakturenwertes zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
allfällige Gegenforderungen, die er gegen PC trade partnership haben sollte, mit dem
Preis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von PC trade partnership zu
kompensieren.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Preises, der mit ihm zusammenhängenden
Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von PC trade
partnership. Sollte die Ware von dem Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Preises an
Dritte weiterveräußert werden, so gilt der diesen zu entrichtende Preis als im Zeitpunkt
des Verkaufes an PC trade partnership abgetreten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu
verwahren und unverzüglich an PC trade partnership abzuführen.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der
Auftraggeber, PC trade partnership innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen
und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu
erteilen.
9. Copyright und Urheberrecht:
Alle von PC trade partnership erstellte und bereitgestellte Quelltexte (zB. HTML,
JavaScirpt, oder anderer Script- und Programmiersprachen),
Datenbanken, Grafiken und Animationen
unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung
weder in Teilen noch zur Gänze vom Auftraggeber oder Dritten kopiert und/oder
weiterverarbeitet werden.
Werden PC trade partnership Daten und/oder Aufzeichnungen in elektronischer und/oder
schriftlicher Form vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Erstellung des Werkes
überlassen, so wird automatisch vorausgesetzt, dass der Auftraggeber oder dessen
Beauftragte die erforderlichen Copyright und Urheberrechte besitzen und berechtigt sind,
diese Daten und/oder Aufzeichnungen zur Erfüllung des Werkes PC trade partnership zu
überlassen.
Für alle daraus entstehenden Ansprüche haftet der Auftraggeber. Eine Haftung durch PC
trade partnership ist ausgeschlossen.
10.
Mitbewerber-Klausel:
Alle von PC trade partnership erstellte und bereitgestellte Quelltexte (zB. HTML,
JavaScirpt, oder anderer Script- und Programmiersprachen),
Datenbanken, Grafiken und Animationen dürfen ohne
ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung nicht an branchengleiche oder
branchenverwandte Unternehmen oder in diesem Bereich tätige Personen
weitergegeben werden.
Im Falle der Weitergabe (zu welchem Zweck auch immer) ist PC
trade partnership berechtigt, vom Auftraggeber eine Nutzungs- bzw.
Abtretungsgebühr zu verlangen.
11. Gewährleistung und Haftung:
PC trade partnership garantiert ein halbes Jahr hindurch dafür, dass die von ihr
gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften
und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen
Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die stillschweigend vorausgesetzten oder
vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen
und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am
achten Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist sie berechtigt, so steht es PC trade
partnership frei, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers durch Verbesserung,
Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine
mängelfreie zu erfüllen oder die Ware rückzunehmen und den Preis zu refundieren.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr wird PC trade partnership dem Auftraggeber
weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete
Arbeitszeit verrechnen, es sei denn, das zur Mängelbehebung
erforderliche Material ist vom Hersteller von den Garantie- oder
Gewährleistungsbestimmungen ausgenommen.
Von der Gewährleistungspflicht nicht umfaßt sind solche Schäden, die bei dem
Auftraggeber oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, ungewöhnliche äußere
Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind.
Von ihrer Gewährleistungspflicht ist PC trade partnership des weiteren befreit, wenn an
den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der
Mängelbehebung durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von PC trade partnership in ihren Geschäftsräumen,
bei entsprechenden Service-Stellen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur
Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Auftraggeber die Ware, sofern PC trade
partnership dies wünscht, an PC trade partnership zurückzustellen. Insoweit für PC
trade partnership eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage
kommt, haftet PC trade partnership auf Grund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche
Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch
bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
zugefügt worden sind.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen
abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten
Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den
Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz
bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden. Für
Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die
Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet PC trade partnership bloß bei
Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
11.1 Gewährleistung und Haftung:
Ergänzung für Erzeugnisse der PC trade partnership:
Von dieser Bestimmung sind alle Erzeugnisse der PC trade partnership betroffen,
die von ihr entwickelt und Produziert werden. Dies sind in erster Linie von ihr
entwickelte Software, Datenbanken und Datenbestände. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das ihm gelieferte Erzeugnis unverzüglich auf fehlerfreie Funktion
zu prüfen. Wird vom Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung ein
Fehler festgestellt und bestand dieser nachweislich schon vor Lieferung des
Erzeugnisses, so garantiert PC trade partnership den Fehler in angemessener Zeit zu
beheben. Von der Behebung des Fehlers ist PC trade partnership befreit, wenn der
Fehler in Software, Datenbanken oder Datenbeständen enthalten ist, die vom
Auftraggeber oder Dritten beigestellt wurden. PC trade partnership haftet
ausschließlich für die Behebung des Fehlers. Für die Richtigkeit der Daten,
Auswertungen oder anderer Produkte, die das Erzeugnis erstellt, haftet der
Auftraggeber. Eine Haftung durch PC trade partnership ist ausgeschlossen.
11.2
Gewährleistung und Haftung: Haftungsausschluss
PC trade partnership kann nicht garantieren, dass alle von ihr gelieferten Waren
und Erzeugnisse in allen Umgebungen und Kombinationen mit anderen Waren und
Erzeugnissen einwandfrei funktionieren. Bei umgebungsspezifischen Fehlern ist PC
trade partnership von der Gewährleistungspflicht und Haftung befreit.
12. Gewährleistung durch den Hersteller oder dessen Vertragspartner
Wenn der Hersteller oder dessen Vertragspartner die direkte Abwicklung von
Gewährleistungsansprüchen anbietet, gelten diese bereits beim Kauf der Ware von
PC trade partnership an den Hersteller oder dessen Vertragspartner als
abgetreten. Die Gewährleistungs- und Garantieabwicklung wird in solchen Fällen
vom Auftraggeber direkt mit dem Hersteller oder dessen Vertragspartner
durchgeführt. Wird vom Auftraggeber eine Abwicklung durch PC trade partnership
verlangt, ist PC trade partnership berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Aufwand dem
Auftraggeber zu den normalen Sätzen zu verrechnen.
13. Datenschutz:
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das
Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz der PC trade partnership. Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und
Urkundenprozeß mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister
eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die einen Wohnsitz im Ausland
haben, wird das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk
vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden. Gesetze
und/oder Richtlinien anderer Staaten oder Saatengemeinschaften sind vom anzuwendenden
Recht ausdrücklich ausgeschlossen.
W. SCHEIDL KG PC trade partnership
1220 WIEN, Weizenweg 31B
Wien, 01.01.2010
Copyright © W. Scheidl KG - PC trade partnership.